HERMES FINANCE CONCEPT

AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen,
nachfolgend kurz – Bedingungen – genannt
der Hermes Finance Concept, Inhaber Juri Shebrak,
nachfolgend kurz – HFC – genannt

  1. Präambel
  2. Die HFC ist ein unabhängiger Finanzierungs- und Versicherungsvermittler. Die HFC unterstützt Vermittler von gewerblichen und privaten Endkunden bei der Vermittlung von Finanzierungen, Leasing oder Mietkauf – nachfolgend Finanzierungen genannt. Diese Vermittlungsleistungen können private und gewerbliche Endkunden auch direkt über die HFC nutzen. Die HFC bietet alle von ihr vermittelten Dienstleistungen, nicht im eigenen Namen an, sondern unterhält Verträge mit entsprechenden Vertragspartnern/Anbietern. Neben den gesetzlichen Bedingungen und Vorschriften kommen nachfolgendende Bedingungen zur Anwendung.

  3. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart oder ergänzt, für alle Dienstleistungen der HFC im Zusammenhang mit ihr erteilten Aufträgen.
    2. Abweichende Bedingungen von diesen Bedingungen gelten nicht, oder müssen seitens der HFC schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
    3. Im Rahmen eines vermittelten Vertragsverhältnisses gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartnern/Anbietern.

  4. Leistungen der HFC
    1. Mit der Übermittlung des Vermittlungsauftrags gleich, ob auf schriftlichem, telefonisch oder elektronischem Wege, einschließlich E-Mail beauftragt der Auftraggeber die HFC verbindlich, ihm mindestens ein Angebot des von ihm im Auftrag genannten Produkts/Vertragstyps/Dienstleistung eines zum Vertragsabschluss bereiten Dritten zu vermitteln.
    2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Angebot in der Regel beispielhaft und unverbindlich ist und die Vertragspartnern/Anbietern sich die Annahme bis zur Vorlage eines von dem Auftraggeber unterzeichneten Vertragsformulars vorbehält. Angebote der Vertragspartnern/Anbietern ergehen ferner regelmäßig unter dem Vorbehalt ausreichender Bonität, die auftraggeberseitig nachzuweisen und zu belegen ist. Die Konditionen können sich nach Objekt, Bonität, Laufzeit oder Anzahlung ändern. Ein Vermittlungszwang für die HFC besteht nicht.
    3. Die Weiterleitung, Versendung, Übergabe oder Übermittlung der Bonitäts- und Vertragsunterlagen und entscheidungsrelevanten Informationen an die Vertragspartnern/Anbietern ist Teil der Leistung der HFC und Gegenstand des insoweit erteilten Auftrags.
    4. Sofern die eingereichten Informationen oder Antragsunterlagen unvollständig oder in sonstiger Weise für eine Antragsbearbeitung nicht verwertbar (z.B. nicht unterschrieben, Kopie unleserlich) sind, so teilt HFC dies dem Auftraggeber schnellstmöglich per E-Mail oder telefonisch mit unter Angabe, welche Unterlagen und/oder Informationen nachzureichen, zu ergänzen oder zu vervollständigen sind.
    5. Nicht Gegenstand der Leistungen der HFC nach diesem Auftrag ist die Besorgung, Zusammenstellung, Korrektur oder Aktualisierung bonitätsrelevanter Unterlagen des Auftraggebers oder die Besorgung oder Organisation zusätzlicher Sicherheiten als Voraussetzung für einen Vertragsabschluss. Sofern solche zusätzlichen Leistungen nach Auffassung der HFC zur Herbeiführung oder Förderung einer positiven Vertragsentscheidung erforderlich sein sollten, wird die HFC den Auftraggeber hierauf hinweisen. Dem Auftraggeber steht es sodann frei, die HFC mit weiteren Leistungen der vorgenannten Art gesondert und gegen Vergütung zu beauftragen. Solche zusätzlichen Leistungen, sind Gegenstand einer mit dem Auftraggeber gesondert zu treffenden Vereinbarung.

  5. Leistungen des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Auftragserteilung zur Erbringung aller üblicherweise im Zusammenhang mit der Beantragung eines Vertrages erforderlichen Unterlagen und Informationen.
    2. Sämtliche Auskünfte sind vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Urkunden sind auf Verlangen im Original vorzulegen, so dass Kopien hiervon gefertigt werden können. Die Vorlage von Urkunden bzw. die Erteilung von Auskünften durch den Auftraggeber ist nach Möglichkeit im eigenen Interesse zu beschleunigen.

  6. Haftung
    1. Die Vertragspartnern/Anbietern der HFC liefern alle Informationen zu den vorgeschlagenen bzw. dem Auftraggeber übermittelten Verträgen/Produkten, insbesondere zum Leistungsumfang, Preisen und Konditionen. Eine Haftung seitens der HFC für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und Richtigkeit ist generell ausgeschlossen.
    2. Haftungsansprüche gegen die HFC wegen Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der HFC kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt oder die Verletzung auf einer Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflicht beruht.
    3. Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von Kardinal- oder wesentlichen Vertragsplichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    4. Alle dem Auftraggeber übermittelten ersten Angebote sind unverbindlich und verstehen sich für den Auftraggeber als Vorschläge.
    5. Ausschließlich die Vertragspartnern/Anbietern, mit denen der Auftraggeber den Vertrag schließt, sind für die Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote verantwortlich.
    6. Die HFC gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindlichen Gesellschaften in dem gewählten Leistungssegment in die Darstellung der Angebote einzubeziehen.
    7. Die HFC gibt keine verbindlichen Auskünfte zu Fragen des Steuerrechts. Sofern der Auftraggeber mit der Beauftragung bestimmte wirtschaftliche oder steuerliche Zwecke verfolgt, haftet die HFC nicht für die Erreichung dieses Zwecks. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung verbindlicher steuerlicher Auskünfte ausnahmslos den Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder den Finanzbehörden vorbehalten ist.
    8. Sämtliche vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw.-beschränkungen gelten in Bezug auf die Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, Organe und deren Mitglieder der HFC sowie in Bezug auf ihre persönliche Haftung.

  7. Wirksamwerden der Auftragsbedingungen
    1. Mit der vollständigen Zurverfügungstellung der Selbstauskunft/Vermittlungsauftrag, Vollmachten, Kaufangeboten oder betriebswirtschaftlichen Auskünften, die – ggf. nach Mitteilung der HFC gem. Ziff. 3. d oder e dieser Bedingungen – schließt der Auftraggeber einen verbindlichen Vermittlungsauftrag mit der HFC, auf Grundlage dieser Bedingungen, an den sich der Auftraggeber vier Wochen gebunden hält.
    2. Der Auftraggeber erhält von der HFC eine Bestätigungs-E-Mail auf die von ihm im Rahmen der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die vorliegenden Auftragsbedingungen nebst Hinweise zum Ort deren Veröffentlichung (Anzeige- oder Downloadlink). Der Auftraggeber muss zur finalen Beauftragung den Eingang dieser E-Mail und das akzeptieren dieser Auftragsbedingungen und ggf. Nebenbedingungen per E-Mail bestätigen.

  8. Widerruf | Geltung der Vermittlung | Abweichende Angaben Dritter
    1. Der Vermittlungsauftrag ist bis zur Vorlage eines Angebots eines zum Vertragsschluss – ggf. unter Vorbehalt – bereiten Dritten jederzeit einseitig widerruflich.
    2. Wird mit einem von der HFC vorgeschlagenen Vertragspartnern/Anbietern im sachlichen und/oder zeitlichen Zusammenhang mit dem erteilten Vermittlungsauftrag ein Vertrag abgeschlossen, so gilt die HFC unwiderruflich als die vermittelnde Partei, selbst wenn der Vertrag von der ursprünglichen Beauftragung abweicht.
    3. Zusagen/Ausschlüsse/Verzichtserklärungen seitens Dritter zu Lasten der HFC gelten nur, wenn die HFC informiert wurde und diese Abweichung seitens der Geschäftsleitung oder einem Prokuristen der HFC schriftlich (per E-Mail) bestätigt wurde. Die Vermittler und Vertragspartnern/Anbietern der HFC sind über bestehende Vermittlungsbedingungen darüber informiert, dass sie keine Zusagen/Ausschlüsse/Verzichtserklärungen zu Lasten der HFC abgeben dürfen.
    4. Widerrufsbelehrungen im Vertragsverhältnis zur HFC kann der private Endkunde gegenüber der HFC formlos und ohne Begründung per Post, E-Mail oder Telefax übermitteln. Widerrufserklärungen gegenüber Vertragspartnern/Anbietern sind den Vertragspartnern/Anbietern gegenüber in der mit den Vertragspartnern/Anbietern vereinbarten Form zu erklären.

  9. Vertragsstrafe
    1. Für den Fall, dass der Auftraggeber im Rahmen seiner Beauftragung bzw. des erteilten Vermittlungsauftrags vorsätzlich unwahre oder bewusst unvollständige Angaben zum Objekt oder zu wesentlichen Faktoren seiner Bonität gemacht hat, wird hiermit die Verwirkung einer an die HFC zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 3 % des Auftragswertes vereinbart. Der HFC ist der Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens eröffnet.
    2. Hierfür ist es unerheblich, ob auf der Grundlage der Beauftragung oder des Vermittlungsauftrags bereits tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist.

  10. Angebotsannahme | Zusage | Erledigung
    1. Verbindlich wird eine Angebotsannahme/Zusage der Vertragspartnern/Anbietern erst, wenn alle notwendigen und angeforderten Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden, alle gemachten Angaben korrekt sind und die Vertragspartnern/Anbietern ihre Annahme/Zusage nochmals verbindlich bestätigen.
    2. Die Beauftragung endet, ohne dass es einer Kündigung oder sonstigen Erklärung bedarf, mit seiner Erledigung durch Zustandekommen eines auf Initiative von der HFC vermittelten Vertrags zwischen dem Auftraggeber und einen Vertragspartnern/Anbietern oder nach Ablauf der Bindungsfrist gem. Ziff. 6. b dieser Bedingungen, sofern die Parteien nicht im Einzelfall eine längere Laufzeit vereinbaren.

  11. Datenschutz
    1. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Bankgeheimnis finden Anwendung. Sämtliche personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder gerichtliche oder behördliche Verfügung dies erfordert. Die Weitergabe solcher Daten und Informationen an Vertrags-partner/Anbieter der HFC ist jedoch zulässig und hiervon ausgenommen, soweit dies zur Auftragserledigung erforderlich ist und der jeweilige Vertragspartner/Anbieter seinerseits die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gegenüber der HFC versichert hat.
    2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die HFC und die Vertragspartner/Anbieter seine personen-/firmenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsdurchführung sowie für zukünftige Aktivitäten der HFC speichert und ihm weitere Angebote unterbreitet. Dieses Einverständnis kann jederzeit formlos und ohne Begründung widerrufen werden.

  12. Laufende Betreuung
  13. Die HFC wird die vertrieblichen Interessen der Vertragspartnern/Anbietern gegenüber dem Auftraggeber vertreten und teilweise die Betreuung der Geschäftsverbindung übernehmen. Im Rahmen dieser Interessensvertretung kann die HFC von den Vertragspartnern/Anbietern sämtliche Informationen, die Geschäftsverbindung betreffend, erhalten.
    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die HFC ihn im Rahmen der Betreuung und Vertragsabschluss per Telefon/Brief/E-Mail/SMS/Fax/Newsletter kontaktierten kann. Dieses Einverständnis kann jederzeit formlos und ohne Begründung widerrufen werden.

  14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  15. Sollte eine der aufgeführten Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt am nächsten kommende Bedingung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.

  16. Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Sitz der HFC, soweit die Auftragserteilung im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Auftraggebers erfolgt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.